Haustiere
Haustiere wie z. B. Katzen, Hunde, Vögel, Kaninchen sowie Zierfische können als aufgegebenes Gepäck befördert werden. Tiere außergewöhnlicher Größe oder von außergewöhnlicher Art, wie z. B. Affen, Schlangen etc. dürfen nicht als aufgegebenes Gepäck transportiert werden. Die Beförderung darf ausschließlich als Fracht über SriLankan Cargo erfolgen. Es gelten Beschränkungen/ Bedingungen.
Einige Flugzeuge von SriLankan Airlines verfügen nicht über angemessen temperierte Frachträume, um Haustiere transportieren zu können. Bitte weisen Sie Ihre Buchungsagentur auf die Beförderung von Haustieren hin, da im Frachtraum für entsprechenden Platz gesorgt werden muss und bitten Sie darum, ein Flugzeug zu organisieren, dass die Möglichkeit für den Transport von Haustieren vorsieht. Es gibt u. U. Situationen, in denen wir Ihrem Wunsch auf Beförderung eines Haustieres an dem von Ihnen geplanten Reisetag nicht nachkommen können, da kein Flugzeug mit entsprechender Beheizung des Frachtraumes zur Verfügung steht.
Für Haustiere, die als Gepäck aufgegeben werden, gelten unabhängig von der Freigepäckmenge die üblichen Übergepäckgebühren für das Haustier und seinen Behälter (Käfig) und eventueller Nahrung.
Gesundheitsbestimmungen
Passagiere sind in vollem Maße verantwortlich für die Einhaltung geltender Zollbestimmungen und sonstiger staatlicher Auflagen aller Zielorte oder Transitländer. Gültige Impfbescheinigungen, Einfuhr-, Ausfuhr-, Transitgenehmigungen etc. sind bei Reservierung und am jeweiligen Flughafen vorzulegen.
Haftung
Passagiere mit Anschlussflügen müssen eine Bestätigung der übernehmenden Fluggesellschaft(en) einholen, dass das Haustier nicht nur für die Dauer der Reise untergebracht wird. SriLankan Airlines ist ausschließlich für die Beförderung des Haustieres auf den von SriLankan Airlines durchgeführten Flügen verantwortlich.
Haustiere werden nur unter der Voraussetzung befördert, dass der Passagier die volle Verantwortung für das Tier übernimmt. SriLankan Airlines haftet nicht für Verletzungen, Verlust, Verspätungen, Erkrankungen oder Tod des Tieres und für den Fall, dass die Einreise des Tieres im Transitland bzw. am Zielort verweigert wird. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Buchungsbüro, da hierfür bestimmte Bedingungen gelten.
Assistenztiere (Blindenhunde/ Signalhunde)
Assistenztiere (Blindenhunde/ Signalhunde) dürfen ausschließlich Passagiere mit eingeschränkter Seh- und Hörfähigkeit begleiten, die tatsächlich auf den Hund angewiesen sind.
Ein Assistenzhund darf kostenlos im Passagierraum der Business und Economy Class mitreisen. Für die Beförderung von Assistenztieren gelten jedoch die IATA Richtlinien für den Transport lebender Tiere (IATA Live Animal Regulations; LAR).
Vor Reisebeginn
Benachrichtigen Sie SriLankan Airlines mindestens 48 Stunden vor Abflug
Check-in für den Flug mindestens drei Stunden vor Abflug.
Passagiere müssen sich darauf einstellen, glaubwürdig versichern zu können, dass das Tier einem Menschen mit Behinderung als Hilfe dient.
Der Passagier muss sicherstellen, dass das Begleittier sich während des Fluges nicht erleichtern muss bzw. dass der Passagier mit den Hinterlassenschaften des Hundes in angemessener Weise umgehen kann, ohne dass es während des Fluges zu einer Gesundheitsgefährdung oder einem Hygieneproblem kommt. Der Passagier hat zu diesem Zweck erforderliches saugfähiges oder in sonstiger Weise geeignetes Material mitzubringen.
Der Passagier muss sicherstellen, dass das Tier durch eine entsprechende Ausbildung auf den Flug vorbereitet ist und vor dem Flug nur begrenzt Flüssigkeit aufnimmt.
Hinweis: 1
Das Assistenztier darf jedoch nirgendwo Platz nehmen, wo es möglicherweise den Mittelgang der Kabine oder den Zugang zu den Notausstiegen versperrt oder die Beinfreiheit des Sitznachbarn einschränkt. Sollte es nicht möglich sein, das Assistenztier in unmittelbarer Nähe des Passagiers unterzubringen, weil es stört oder zu groß ist, um unter dem Sitz oder im Fußraum des Passagiers Platz zu finden, ohne die Beinfreiheit eines anderen Passagiers zu beeinträchtigen oder auf den Gang zu ragen, muss das Tier in einer (vom Passagier bereit gestellten) Hundebox im Frachtraum des Flugzeuges transportiert werden. Diese Beförderung ist kostenlos. Die Hundebox muss in Art und Größe den IATA-Anforderungen entsprechen, um zu gewährleisten, dass der zulässige Temperaturbereich zum Wohl des Assistenztiers eingehalten wird. Auf einem SriLankan Airlines Flug darf nur ein zu transportierendes Assistenztier gebucht sein. Halten Sie immer Rücksprache mit Ihrem Buchungsbüro.
Hinweis: 2
Da SriLankan Airlines im Hinblick auf die Unterbringung von lebenden Tieren bei bestimmten Flugzeugfrachträumen aufgrund der Temperaturbedingungen Beschränkungen unterliegt, ist es äußerst wichtig, dass die Buchung für das Assistenztier, um Enttäuschungen zu vermeiden, innerhalb der angegebenen Fristen erfolgt für den Fall, dass das Assistenztier in den Frachtraum geladen werden muss.
Gesundheitsbestimmungen
Passagiere sind in vollem Maße verantwortlich für die Einhaltung geltender Zollbestimmungen und sonstiger staatlicher Auflagen aller Zielorte oder Transitländer. Gültige Impfbescheinigungen, Einfuhr-, Ausfuhr-, Transitgenehmigungen etc. sind bei Reservierung und am jeweiligen Flughafen vorzulegen.
Haftung
Passagiere mit Anschlussflügen müssen eine Bestätigung der übernehmenden Fluggesellschaft(en) einholen, dass das Assistenztier nicht nur für die Dauer der Reise untergebracht wird. SriLankan Airlines ist ausschließlich für die Beförderung des Assistenztieres auf den von SriLankan Airlines durchgeführten Flügen verantwortlich.
Wird dem Hund aufgrund nicht ordnungsgemäßer Dokumente die Einreise in ein Land verweigert, das sich auf der Reiseroute des Passagiers befindet, haftet die Fluggesellschaft nicht.
SriLankan Airlines übernimmt keinerlei Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlergehen des Assistenztieres, während es den Passagier in der Kabine begleitet. Der Hundebesitzer muss jedes vor, während und nach dem Flug bestehende Verletzungs-, Erkrankungs- oder Sterberisiko für den Hund übernehmen.
Annahmebedingungen
Wenn Sie Ihr Assistenztier in die Kabine begleitet, stellen Sie bitte sicher, dass Sie die folgenden Richtlinien beachten, um möglichen Unannehmlichkeiten vorzubeugen.
- Der Hund ist ordnungsgemäß mit einem Hundegeschirr zu sichern und mit einem Maulkorb zu versehen. Er muss gut erzogen, brav, sauber und geruchsfrei sein. Die Hundeleine ist während des gesamten Fluges mit dem Sicherheitsgurt des Hundebesitzers zu sichern.
- Der Hund darf sich nicht in der Flugkabine bewegen und hat in der Nähe des Passagiers Platz zu nehmen.
- Um eine Verschmutzung des Bodens zu vermeiden, ist unter dem Hund saugfähiges Material auszulegen.