Service für Personen mit Behinderungen

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Folgende Personen benötigen vor dem Flug mit SriLankan Airlines ein ärztliches Attest:

Folgende Personen benötigen vor dem Flug mit SriLankan Airlines ein ärztliches Attest:

  • Passagiere, die unter einer ansteckenden Erkrankung oder Infektionskrankheit leiden.
  • Passagiere, die aufgrund einer Krankheit oder einer körperlichen Einschränkung unübliche Verhaltensweisen zeigen und damit negative Auswirkungen auf das Wohlbefinden der anderen Passagiere nehmen bzw. ein Sicherheitsrisiko darstellen.
  • Passagiere, die während des Fluges medizinische Betreuung oder eine spezielle medizinische Ausrüstung benötigen.
  • Passagiere mit lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Passagiere, bei denen Grund zur Annahme besteht, dass sie den Flug nicht ohne außergewöhnliche medizinische Hilfe überstehen.
  • Passagiere, die einen Flugzeugsitz nicht in der aufrechten Position benutzen können.

Wenn Sie zu einer der oben aufgeführten Personengruppen gehören, benötigen Sie ein ärztliches Attest von SriLankan Airlines. Hierfür muss Ihr Hausarzt im Vorfeld ein spezielles medizinisches Informationsblatt (MEDIF) ausfüllen, dass mindestens 48 Stunden vor Abflug in einem Büro der SriLankan Airlines abgegeben werden muss. Fragen Sie Ihr Reisebüro nach diesem Informationsblatt oder kontaktieren Sie einen Mitarbeiter der SriLankan Airlines in einem unserer Büros.

Falls Sie einen Rollstuhl für Ihren Weg durch den Flughafen benötigen, geben Sie dies bitte bei Buchung Ihres Fluges an, damit wir Ihnen die bestmöglichste Betreuung gewährleisten können.

Passagiere, die ohne vorherige Ankündigung am Flughafen einen Rollstuhl benötigen, können diesen gegen Zahlung einer Gebühr erhalten. Ausgenommen davon sind Flugreisen, bei denen das Flugzeug nicht gewechselt wird oder einfache Flüge, die an einem U.S. Flughafen starten oder enden.

Reisen Sie mit Ihren eigenen Mobilitätshilfen (z.B. Rollstuhl oder Gehhilfe), können wir für Sie bis zu zwei Hilfen kostenfrei entweder in der Kabine oder im Frachtraum befördern.

Für Flugreisen, bei denen das Flugzeug nicht gewechselt wird oder für einfache Flüge, die an einem U.S. Flughafen starten oder enden, können Passagiere Mobilitätshilfen ebenfalls kostenfrei direkt in der Kabine oder im Frachtraum befördern lassen. Dies gilt in Übereinstimmung mit den gesetzlich vorgeschrieben Sicherheitsrichtlinien.

Für batteriebetriebene Rollstühle gelten gesonderte Sicherheitsbestimmungen. Bitte erfragen Sie Details direkt bei der Buchung Ihres Fluges.

Wir empfehlen unseren Passagieren eine Begleitperson, wenn der Passagier sich während des Fluges nicht selbstständig um alle seine körperlichen Bedürfnisse kümmern kann (z.B. seinen Rollstuhl während des Fluges nicht anheben kann). Wir bemühen uns, Sie bei allen Belangen so gut wie möglich zu unterstützen, allerdings übernehmen wir keine Verpflichtung für Hilfeleistungen an Bord, die unter Umständen gegen gesundheitliche, sicherheits- oder hygienetechnische Vorschriften verstoßen.
Unser besonderes Interesse gilt der Betreuung von Passagieren mit besonderen Bedürfnissen. Für unsere Großraumflugzeuge sind spezielle AuAisle-Rollstühle erhältlich. Aufgrund der geltenden Sicherheitsbestimmungen ist es nicht möglich, Passagiere mit eingeschränkter Mobilität auf Sitzplätzen an Notausgängen oder an Mittelgängen zu platzieren, die als Fluchtwege dienen. Unsere Bord- Toiletten sind in der Regel behindertengerecht ausgestattet.
Falls Sie für Ihren Aufenthalt auf dem Flughafen oder an Bord einen speziellen Begleitservice benötigen, informieren Sie uns bitte bereits bei der Buchung.
Sie haben die Möglichkeit, kostenfrei einen speziell ausgebildeten Begleithund mit an Bord zu nehmen. Dies gilt für Passagiere, die einen solchen Hund benötigen. SriLankan Airlines akzeptiert unter Einhaltung der folgenden Vorschriften Begleithunde für Passagiere mit einer Seh- oder Hörbehinderung:

  • Der Hund darf den Passagier nur begleiten, wenn er eine Seh- oder Hörbehinderung hat und auf die Hilfe eines Begleithundes angewiesen ist.
  • Bei Ankunft am Zielort wird der Meet-and-Assist Service in Anspruch genommen.
  • Begleithunde sind nur in der Business Class erlaubt. Der Passagier muss demzufolge ein Business Class Ticket buchen.
  • Hunde von Passagieren, die in einer niedrigeren Klasse reisen oder die einen Flug gebucht haben, bei dem es nur eine Beförderungsklasse gibt, müssen im Frachtbereich transportiert werden. Hierfür werden keine Gebühren erhoben. Es gelten die Bestimmungen zum Transport von lebenden Tieren. Bitte beachten Sie, dass alle notwendigen Ein- und Ausreisedokumente komplett sind.
  • Pro Flug wird nur ein Hund in der Business Class zugelassen.
  • Für weitere Informationen zum Thema Begleithund kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeiter in den Sri Lankan Airlines Servicebüros.
Schwangere Frauen brauchen eine Flugtauglichkeitsbestätigung, die bei Antritt des Fluges nicht älter als drei Tage ist. In diesem Dokument muss sowohl das voraussichtliche Geburtsdatum des Kindes als auch die Flugtauglichkeit der Passagierin bestätigt werden.
For flights to and from the U.S., operated by codeshare partners, CRO assistance will be provided by our codeshare partners and directions on how to contact the CRO may be found on the codeshare partner’s website.

Certain special services may not be available for codeshare flights operated by partner airlines. Please contact the SriLankan Airlines 24-hour Contact Centre for further information.
For passengers travelling in to and out of United States of America, consumers can obtain a copy of Part 382, the regulations regarding nondiscrimination on the basis of disability in air travel, in an accessible format from the Department of Transportation by any of the following means:
  • For calls made from within the United States, by telephone via the Toll-Free Hotline for Air Travelers with Disabilities
    (Voice) 1-800-778-4838
    (TTY) 1-800-455-9880
  • By telephone to the Aviation Consumer Protection Division
    (Voice) 202-366-2220
    (TTY) 202-366-0511
  • By mail to the Air Consumer Protection Division
    C-75,
    U.S. Department of Transportation,
    1200 New Jersey Ave., SE., West Building
    Room W96-432
    Washington, DC 20590
  • On the Aviation Consumer Protection Division's Web site (http://airconsumer.ost.dot.gov).
For flights to and from the U.S, operated by codeshare partners, Complaints Resolution Official assistance will be provided by our codeshare partners and directions on how to contact the Complaints Resolution Official may be found on the codeshare partner’s website

SriLankan Airlines endeavors to meet the needs of all passengers. However, we regret that we cannot ensure a completely allergen-free cabin or establish a nut-free buffer zone on our aircraft.

Additionally, passengers are permitted to bring and consume their own snacks, which may contain nuts or nut derivatives.

We strongly advise passengers with severe allergies to take all necessary precautions and be aware of the potential risk of exposure.

Passengers with allergies are required to complete the Medical Information Form (MEDA) to obtain clearance from Medical Services at Sri Lankan Airlines prior to travel. The MEDA form can be found at https://www.srilankan.com/en_uk/plan-and-book/medical-information-form

We can provide a special nut-free meal if requested at least 48 hours before departure, please contact the nearest Ticket Office or our Global Contact Center to reserve.

Passengers with allergies are required to complete an indemnity and release form. The signed indemnity and release form must be handed over to the SriLankan Airlines representatives at check-in counters of the airport before boarding.

Download (Indemnity and release form)

Passengers with allergies travel at their own risk and SriLankan Airlines reserves the right to deny boarding due to safety considerations.

Last updated date – 25th September 2024


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