Kanada-Passagiere
Fluggastschutzverordnung (APPR)
Die Canada Air Passenger Protection Regulations (APPR) bieten möglicherweise zusätzlichen Schutz für Passagiere, die von oder nach Kanada reisen. Sie gilt für „Flüge von, nach und innerhalb Kanadas, einschließlich Anschlussflüge“. Wenn die Reiseroute eines Passagiers Flüge zwischen zwei Punkten außerhalb Kanadas umfasst, die mit einem Flug nach oder von Kanada verbunden sind, hängt es von der Art des Flugpreises und der Fluggesellschaft, die den Flug durchführt, ab, ob die APPR für ihn gelten.
Die APPR wurde in zwei Stufen rechtskräftig - die ersten Verpflichtungen traten am 15. Juli 2019 in Kraft (in Bezug auf die Übermittlung wichtiger Informationen, Nichtbeförderung, Rollfeldverspätungen, Gepäck und die Beförderung von Musikinstrumenten), die übrigen Verpflichtungen traten am 15. Dezember 2019 in Kraft.
STANDARDHINWEIS
Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird, Ihr Flug annulliert wird oder sich um mindestens zwei Stunden verspätet oder Ihr Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf bestimmte Behandlungs- und Entschädigungsstandards gemäß den Bestimmungen zum Schutz von Fluggästen. Für weitere Informationen zu Ihren Passagierrechten wenden Sie sich bitte an Ihre Fluggesellschaft oder besuchen Sie die Website der Canadian Transportation Agency.
Si l'embarquement vous est refusé ou si vos bagages sont perdus ou endommagés, vous pourriez avoir droit au titre du Règlement sur la protection des passagers aériens a certains avantages au titre des normes de traitement applicables et a une indemnité. Pour de plus amples renseignements sur vos droits, veuillez communiquer avec votre transporteur aérien ou visiter le site Web de l'Office des transports du Canada.
ANGABEN ÜBER KONTAKTPERSONEN
Wenden Sie sich an SriLankan Airlines, wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten haben oder eine Beschwerde gemäß den Canada Air Passenger Protection Regulations einreichen möchten. Wenn Sie mit der Lösung der Beschwerde durch SriLankan Airlines nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde auch an die Canadian Transportation Agency richten.
Beförderungsbedingungen von SriLankan Airlines
https://www.srilankan.com/en_uk/corporate/conditions-of-carriage-for-passengers-and-baggage
Kontaktieren Sie SriLankan Airlines – customer@srilankan.com
Die Fluggastschutzverordnung (SOR 2019/50) finden Sie unter dem folgenden Link.
http://www.gazette.gc.ca/rp-pr/p2/2019/2019-05-29/html/sor-dors150-eng.html
Kanadische Verkehrsbehörde - https://www.canada.ca/en/transportation-agency.html
NICHTBEFÖRDERUNG
Gelegentlich buchen Fluggäste Plätze auf unseren Flügen, entscheiden sich aber, nicht zu reisen, ohne uns dies mitzuteilen. Wir überwachen Flugbuchungen genau und legen unter Berücksichtigung der Passagiere, die möglicherweise nicht zum Flug erscheinen, die Anzahl der Tickets fest, die wir für jeden Flug zum Verkauf anbieten. In einigen wenigen Fällen gelingt uns das nicht, was zu einer Überbuchung führt. In allen Überbuchungssituationen werden wir alle Passagiere aktiv fragen, ob sie bereit sind, ihren Sitzplatz im Austausch für eine freiwillige Entschädigung aufzugeben, bevor wir unfreiwillig die Beförderung verweigern. Die Leistungen werden den Freiwilligen schriftlich bestätigt. Den folgenden Passagieren wird als letztes die Beförderung verweigert:
- Unbegleitete Minderjährige
- Passagiere mit Behinderungen und ihre Begleitperson
- Mitglied eines gemeinsam reisenden Familienmitglieds
- Ein Passagier, dem zuvor die Beförderung mit demselben Ticket verweigert wurde
Außerdem entfernen wir keinen Passagier, der sich bereits an Bord befindet, außer aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen.
Zu den weiteren Rechten kann gehören, dass die Fluggesellschaft alternative Reisearrangements für Sie trifft, Ihnen Informationen mitteilt, Annehmlichkeiten für Sie bereitstellt, Ihnen Ticketrückerstattungen gewährt und eine Entschädigung für Ihnen entstandene Unannehmlichkeiten leistet.
In Fällen, in denen Ihnen die Beförderung verweigert wird, müssen wir Ihnen unter Umständen eine Entschädigung in der Höhe von Folgendem zahlen:
- 900 CAD, wenn die Ankunft des Fluges des Passagiers am auf dem Originalticket angegebenen Zielort um weniger als sechs Stunden verspätet ist;
- 1.800 CAD, wenn die Ankunft des Fluges des Passagiers am auf dem Originalticket angegebenen Zielort um sechs Stunden oder mehr, jedoch weniger als neun Stunden verspätet ist; und
- 2.400 CAD, wenn die Ankunft des Fluges des Passagiers am auf dem Originalticket angegebenen Zielort um neun Stunden oder mehr verspätet ist.
VERSPÄTUNGEN UND STORNIERUNGEN
Im Falle einer Flugverspätung oder -annullierung informieren wir Sie über:
- den Grund für die Verspätung/Stornierung;
- die Betreuung und die Entschädigung, die wir Ihnen bieten; und
- gegen uns verfügbaren Regressansprüche, einschließlich Ihrer Optionen mit dem CTA.
Wir werden Ihnen so schnell wie möglich neue Flugstatusinformationen mitteilen. Im Falle einer Verspätung stellen wir außerdem alle 30 Minuten Statusaktualisierungen zur Verfügung, bis eine neue Abflugzeit festgelegt oder neue Reisevorbereitungen getroffen wurden.
Unsere Betreuungs- und Schadensersatzpflichten richten sich nach der Ursache der Flugstörung.
- Wenn der Grund für die Verspätung/Stornierung in unserer Kontrolle liegt und nicht sicherheitsrelevant ist, bieten wir Ihnen Betreuung und Entschädigung an und buchen Sie um, um Ihre Reiseroute abzuschließen oder Ihnen eine Rückerstattung zu gewähren.
- Wenn der Grund für die Verspätung/Stornierung in unserer Kontrolle liegt und sicherheitsrelevant ist, bieten wir Betreuung an und buchen Sie um, um Ihre Reiseroute abzuschließen oder Ihnen eine Rückerstattung zu gewähren.
- Wenn der Grund für die Verspätung/Stornierung außerhalb unserer Kontrolle liegt, besteht unsere Verpflichtung lediglich darin, Sie umzubuchen, um Ihre Reiseroute abzuschließen.
Zu den Ereignissen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, gehören:
- Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen, die die sichere Durchführung des Fluges unmöglich machen;
- Anweisungen der Flugsicherung;
- Fragen des Flughafenbetriebs;
- medizinischer Notfall;
- Sicherheitsbedrohung;
- Kollision mit Wildtieren;
- Krieg oder politische Instabilität;
- illegale Handlungen oder Sabotage;
- Hinweis für Flieger (wie in den kanadischen Luftfahrtvorschriften definiert);
- Arbeitskonflikte innerhalb der Fluggesellschaft oder eines wesentlichen Dienstleisters wie einem Flughafen oder einem Flugsicherungsdienstleister;
- ein Herstellungsfehler an einem Luftfahrzeug, der die Sicherheit der Passagiere beeinträchtigt und der vom Hersteller oder einer zuständigen Behörde festgestellt wurde; oder
- Anfrage eines Polizei-, Sicherheits- oder Zollbeamten.
Angebotene Betreuung:
Wenn wir Sie nicht mindestens 12 Stunden vor der geplanten Abflugzeit über eine Flugstörung informiert haben und die Störung außerhalb unserer Kontrolle liegt, ein Flug annulliert wird oder die Flugverspätung zwei Stunden erreicht, bieten wir Ihnen Folgendes:
- Essen und Trinken in angemessenen Mengen; und
- Zugang zu Kommunikationsmitteln (z. B. kostenloses WLAN).
Wenn Sie voraussichtlich über Nacht auf Ihren neuen Flug warten müssen, bieten wir Ihnen kostenlos ein Hotel oder eine vergleichbare Unterkunft an und bieten einen kostenlosen Transport zu und von solchen Unterkünften an.
Angebotene Entschädigung:
Wenn wir Sie 14 Tage oder weniger im Voraus über die Störung informiert haben, leisten wir eine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten von Flugverspätungen und -annullierungen, wenn die Störung in ihrem Einflussbereich liegt und nicht sicherheitsrelevant ist. Dies richtet sich nach der Länge Ihrer Verspätung, die durch die Ankunftszeit am Endziel auf Ihrem Ticket bestimmt wird.
Bei einer Verzögerung von:
- 3 bis 6 Stunden beträgt Ihre Vergütung 400 CAD $;
- 6 bis 9 Stunden beträgt Ihre Vergütung 700 CAD $;
- 6 bis 9 Stunden beträgt Ihre Vergütung 700 CAD $;
Wenn Sie für dasselbe Ereignis bereits eine Entschädigung gemäß den Passagierschutzbestimmungen eines anderen Landes erhalten haben, können Sie nach den kanadischen Vorschriften keine weitere Entschädigung erhalten. Sie haben ein Jahr Zeit, um einen Schadensersatzanspruch bei uns geltend zu machen. Dieser muss schriftlich erfolgen. Wir werden Sie innerhalb von 30 Tagen um Zahlungsanweisungen bitten oder Ihnen mitteilen, warum die Entschädigung nicht fällig ist.
Wir teilen Ihnen schriftlich mit, auf welchen Betrag Sie als Entschädigung Anspruch haben und ob wir Ihnen eine andere Form der Entschädigung anbieten können. Sie können zwischen diesen beiden Optionen wählen.
Wenn Sie sich für eine Rückerstattung entschieden haben, weil die Umbuchung Ihren Reisebedürfnissen nicht entspricht oder die Reise keinen Zweck mehr hat, erhalten Sie zusätzlich zur Rückerstattung eine Entschädigung in Höhe von 400 CAD $ als Unannehmlichkeitsentschädigung.
SITZPLATZ FÜR KINDER UNTER 14 JAHREN
Wir ermöglichen die Sitzplatzzuweisung für Kinder unter 14 Jahren in unmittelbarer Nähe eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten ohne zusätzliche Kosten beim Check-in oder am Flugsteig. Für ein Kind im Alter von 4 Jahren oder jünger stellen wir einen angrenzenden Sitzplatz zur Verfügung. Für ein Kind im Alter von 5 bis 14 Jahren stellen wir einen angrenzenden Sitzplatz zur Verfügung, wenn wir keinen angrenzenden Sitzplatz bereitstellen können derselben Reihe, die durch nicht mehr als einen Sitzplatz voneinander getrennt ist. Wenn in unmittelbarer Nähe keine Plätze frei sind, suchen wir Freiwillige, um die Plätze zu tauschen.
MUSIKINSTRUMENTE
Musikinstrumente, die in die als Handgepäck zulässigen Maße passen (z. B. kleine Flöten oder Geigen), werden als Teil Ihres Handgepäcks kostenlos befördert.
Wenn das Instrument (z. B. Bass oder Cello) nicht in das Gepäckfach passt oder die Standardabmessungen oder das Gewicht des Handgepäcks überschreitet, können Sie nach vorheriger Vereinbarung über unser Global Contact Center einen zusätzlichen Sitzplatz für das Instrument erwerben, um es in der Kabine zu transportieren.
Alternativ können Sie Ihr Musikinstrument als Teil Ihres aufgegebenen Freigepäcks aufgeben oder, wenn Sie Ihr aufgegebenes Freigepäck überschreiten, Übergepäck kaufen.
VERSPÄTETES UND VERLORENES GEPÄCK
Verspätetes Gepäck muss vom Gast unverzüglich am Flughafen oder innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft schriftlich gemeldet werden. Passagiere mit verspätetem Gepäck haben Anspruch auf eine Interim Relief (IR)-Zahlung, um die Kosten für den Kauf unmittelbarer und angemessener Bedarfsgüter zu decken. (IR-Anträge sind über das Online-Gepäckantragsformular per E-Mail an cus.bge@srilankan.com) zu richten)
Für Gepäck, das möglicherweise verloren gegangen ist, muss der Antrag innerhalb von 21 Tagen nach dem Tag, an dem es hätte ankommen sollen, gestellt werden.
Sollte die Tasche eines Gastes nach 21 Tagen nicht mehr auffindbar sein, gilt sie als verloren. Für eine Entschädigung für verspätetes oder verlorenes Gepäck muss der Passagier zusammen mit seinem Anspruch Folgendes an cus.bge@srilankan.com einreichen
- Flugticket
- Quittungen
- Bankkonto Daten
- Reisepass
- Beutelanhänger
- Unterschriebenes Freigabe- und Entschädigungsformular
Wir erstatten Ihnen alle zusätzlichen Gepäckgebühren, die Sie gezahlt haben, wenn Ihr Gepäck verspätet war, verloren ging oder beschädigt wurde.
Bei einem Flug von oder nach Kanada kommt in den meisten Fällen das Montrealer Übereinkommen zur Anwendung, sodass die Haftungsgrenzen für verspätetes und verlorenes Gepäck darin zu finden sind.
ROLLFELDVERSPÄTUNG
Eine Rollfeldverspätung ist definiert als eine Verzögerung auf dem Rollfeld, nachdem die Türen des Flugzeugs für den Start geschlossen wurden oder nachdem der Flug gelandet ist.
SriLankan Airlines bietet im Falle einer Rollfeldverspätung den folgenden Behandlungsstandard an:
- Zugang zu Toiletten, funktionstüchtig
- Richtige Belüftung und Kühlung bzw. Heizung des Flugzeugs
- Wenn es möglich ist, mit Personen außerhalb des Flugzeugs zu kommunizieren, stellen wir die entsprechenden Kommunikationsmittel zur Verfügung.
- Speisen und Getränke in angemessenen Mengen, unter Berücksichtigung der Dauer der Verspätung, der Tageszeit und der Lage des Flughafens
Im Falle einer Rollfeldverspätung haben Sie das Recht, 3 Stunden nach dem Schließen der Flugzeugtüren für den Start auszusteigen, es sei denn, der Abflug des Flugzeugs steht unmittelbar bevor, d. h. in den folgenden 45 Minuten, und wir sind in der Lage, den oben genannten Behandlungsstandard beizubehalten.
Eine Ausnahme von der Verpflichtung, eine Ausstiegsmöglichkeit zu bieten, besteht, wenn dies aus Gründen der Sicherheit, des Flugverkehrs oder der Zollkontrolle nicht möglich ist.
Wir geben Passagieren mit Behinderungen und etwaigen Begleitpersonen die Möglichkeit, nach Möglichkeit zuerst auszusteigen.
Wir erleichtern den Zugang zur Hilfe für den Fall, dass vor dem Start oder nach der Landung dringend medizinische Hilfe erforderlich ist.
ZUGANG ZU INFORMATIONEN
Unsere Flughafenmitarbeiter gewähren Ihnen auf Anfrage einen alternativen Zugang zu einem Aushang oder einem Schreiben, das Ihnen zur Verfügung gestellt wurde. Dies kann auf Wunsch entweder in größerer Schrift oder durch Zusendung einer Kopie der Mitteilung oder des Schreibens per E-Mail geschehen.
TARIFE
Die Verpflichtungen der Fluggesellschaft gemäß den Air Passenger Protection Regulations (APPR) sind Teil des Tarifs und ersetzen alle im Tarif festgelegten unvereinbaren oder widersprüchlichen Beförderungsbedingungen, soweit diese Widersprüche oder Unvereinbarkeiten vorliegen.
entbinden die Fluggesellschaft jedoch nicht davon, Beförderungsbedingungen anzuwenden, die für den Passagier günstiger sind als die Verpflichtungen im APPR.
Dieser Tarif enthält Informationen darüber, wie SriLankan Airlines ihre Haftung in Bezug auf die Beförderung von Passagieren und Gütern einschränkt, insbesondere in Fällen von
-Personenschäden oder Todesfälle infolge von Unfällen während des Lufttransports,
-Passagierverspätungen und
-legt die maximale Höhe des Schadensersatzes fest, der bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck zu zahlen ist.
Bei internationalen Reisen unterliegen die Haftungsbeschränkungen dem Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Regeln für die internationale Beförderung im Luftverkehr (auch Montrealer Übereinkommen genannt) oder dem Warschauer Abkommen in Ländern, die das Montrealer Übereinkommen nicht ratifiziert haben. SriLanka hat sowohl das Warschauer Übereinkommen als auch das Montrealer Übereinkommen ratifiziert, die in Sri Lanka durch das Air Navigation (Special Provisions) Act Nr. 55 von 1992 in Kraft gesetzt wurden.
Die im Montrealer Übereinkommen festgelegten Haftungsgrenzen werden von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) alle fünf Jahre überprüft, um festzustellen, ob die Höhe der Haftung an die Inflation angepasst werden muss (die letzte derartige Überprüfung fand im Dezember 2019 statt, siehe Anhang A). Sonderziehungsrechte (SZR) sind eine Form des internationalen Geldes, das vom Internationalen Währungsfonds geschaffen wird und als gewichteter Durchschnitt verschiedener konvertierbarer Währungen definiert ist. Am 3. Dezember 2019 entspricht 1 SZR 1,82 kanadischen Dollar.
Was sind die Montrealer und Warschauer Konventionen? Das Montrealer Übereinkommen von 2003 ist ein internationaler Vertrag, der am 18. Januar 2019 in Sri Lanka Rechtskraft erlangte. Es modernisiert die Regeln des Warschauer Abkommens von 1929, das am 4. Februar 1948 in Sri Lanka Rechtskraft erlangte (geändert durch das Haager Abkommen von 1955). Das Carriage By Air Act 2018 (unter Einbeziehung des Montrealer Übereinkommens) wurde am 28. September 2018 unterzeichnet.
Einige Länder wie Sri Lanka sind Vertragspartei sowohl des Montrealer Übereinkommens als auch des Warschauer Übereinkommens, während andere nur dem einen oder dem anderen beigetreten sind und andere keinem von beiden beigetreten sind. Wenn ein Land das Montrealer Übereinkommen nicht ratifiziert hat, kann das Warschauer Übereinkommen dennoch gelten. Wenn ein Land weder das Montrealer Übereinkommen noch das Warschauer Übereinkommen ratifiziert hat, käme kein internationaler Vertrag zur Anwendung und die Fluggesellschaft würde seine eigenen Haftungsgrenzen festlegen.
Das Montrealer Übereinkommen legt die Haftungsgrenzen der Fluggesellschaft für die internationale Beförderung von Passagieren, Gepäck und Fracht wie folgt fest:
- Im Falle von Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verzögerung im Zusammenhang mit der Beförderung von Fracht – Höchstgrenze = 22 SZR pro Kilo (Artikel 22, Absatz 3)
- Bei Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung des Gepäcks – Höchstgrenze = 1288 SZR pro Passagier (Artikel 22, Absatz 2)
- In Bezug auf Schäden, die durch Verspätungen bei der Personenbeförderung verursacht wurden – Höchstgrenze = 5.346 SZR pro Passagier (Artikel 22, Absatz 1)
- Im Falle einer Körperverletzung oder eines Todesfalls haftet eine Fluggesellschaft nur für Schäden, die bei einem Unfall an Bord des Flugzeugs oder im Zuge eines Ein- oder Ausstiegsvorgangs entstanden sind. Eine Fluggesellschaft haftet für Schäden, die 128821 SZR nicht übersteigen, und kann seine Haftung nicht ausschließen oder beschränken. Die Fluggesellschaft haftet nicht für Schäden, die 128821 SZR übersteigen, wenn sie nachweist, dass a) der Schaden nicht auf Fahrlässigkeit oder ein sonstiges Verschulden der Fluggesellschaft oder ihrer Bediensteten oder Beauftragten zurückzuführen ist, oder b) der Schaden ausschließlich auf Fahrlässigkeit oder ein sonstiges Verschulden eines Dritten zurückzuführen ist.
ANHANG A
Bei Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verzögerung im Zusammenhang mit der Beförderung von Gütern (Artikel 22, Absatz 3) |
19 SZR pro Kilo |
22 SZR pro Kilo |
Bei Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung des Reisegepäcks (Artikel 22, Absatz 2) |
1131 SZR pro Passagier |
1288 SZR pro Passagier |
In Bezug auf Schäden, die durch Verzögerungen bei der Personenbeförderung verursacht werden (Artikel 22 Absatz 1) |
4694 SZR pro Passagier |
5-346 SZR für jeden Passagier |
Für Schäden, die durch Tod oder Körperverletzung eines Passagiers entstehen (für die erste Stufe Artikel 21 Absatz 1) |
113100 SZR pro Passagier |
128821 SZR pro Passagier |