Vertragsbedingungen

Vertragsbedingungen

  1. “Ticket” steht in diesem Vertrag für den Flugschein des Fluggastes, den Gepäckschein und den Flugplan/Beleg, falls zutreffend. Im Falle eines elektronischen Tickets gelten diese Bedingungen und Hinweise gleichermaßen. “Beförderung” entspricht dem “Transport”. “Beförderer” steht für alle Fluggesellschaften, welche Fluggäste und deren Gepäck befördern oder sich dazu verpflichten oder jegliche andere Dienstleistungen ausführen, welche mit der Flugbeförderung in Verbindung stehen. „Elektronisches Ticket“ steht für den Flugplan/Beleg, welcher vom Beförderer direkt oder in dessen Namen ausgestellt wurde, die elektronischen Coupons und falls zutreffend, die Bordkarte. „Warschauer Abkommen“ steht für das Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr vom 12.Oktober 1929 in Warschau, oder das Abkommen in der in Den Haag am 28. September 1955 geänderten Fassung, je nachdem, welches Anwendung findet. Das “Übereinkommen von Montreal” steht für das Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr vom 28. Mai 1999 in Montreal (“Montreal Convention”).
  2. Die Beförderung unterliegt der Haftungsordnung des Warschauer Abkommens bzw. Montrealer Übereinkommens, es sei denn, dass die Beförderung keine internationale Beförderung im Sinne des Abkommens ist.
  3. Soweit keine vorhergehende Beförderung und andere Dienstleistungen der Beförderer dem entgegenstehen, unterliegen sie: (I) den Bestimmungen, welche auf dem Ticket erfasst sind; (ii) den anwendbaren Tarifen; (iii) den Beförderungsbedingungen des Beförderers und den damit zusammenhängenden Vorschriften (auf Anfrage beim Beförderer erhältlich), außer bei Beförderungen von Amerika oder Kanada nach außerhalb, in welchem Falle in diesen Ländern der Tarif f0fC9 Anwendung findet.
  4. Der Name der Fluggesellschaft kann im Ticket abgekürzt sein, der volle Name und die Abkürzung sind im Tarif dargelegt. Beförderungsbedingungen, Bestimmungen und Zeitplänen; Die Adresse des Beförderers ist der Abflughafen, welcher im Ticket der ersten Abkürzung des Beförderers gegenüber steht; die vereinbarten Orte der Zwischenlandungen sind im Ticket festgehalten oder im Zeitplan des Beförderers als geplante Zwischenstopps auf der Reiseroute des Fluggastes dargelegt. Die Beförderung durch mehrere aufeinanderfolgende Beförderer wird unter einem Vorgang zusammengefasst.
  5. Wenn ein Flugschein zur Beförderung im Namen einer anderen Airline ausgestellt wird, so geschieht dies nur in der Funktion als deren Vertreter.
  6. Jeglicher Haftungsausschluss oder Haftungsbegrenzung des Beförderers gilt auch zugunsten unserer Agenten, Bediensteten, Vertreter sowie jeder Person, deren Flugverkehrsmittel von uns genutzt wird, einschließlich deren Agenten, Vertretern und Bediensteten.
  7. Aufgegebenes Gepäck wird dem Inhaber des Gepäckscheins ausgehändigt. Sollte Gepäck auf dem internationalen Transport beschädigt werden, so muss eine Beschwerde in Schriftform unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, aber spätestens 7 Tage nach Erhalt beim Beförderer eingereicht werden; im Falle von Verspätungen spätestens 21 Tage nach Erhalt des Gepäcks. Bei nationalen Beförderungen prüfen Sie bitte die entsprechenden Bestimmungen oder Beförderungsbedingungen.
  8. Das Ticket ist ein Jahr nach Ausstellungsdatum gültig, falls nicht anders im Ticket, im Tarif des Beförderers, den Beförderungsbedingungen oder damit in Verbindung stehenden Vorschriften angegeben. Der Flugpreis kann sich vor Reiseantritt noch ändern. Der Beförderer kann die Beförderung verweigern, wenn der entsprechende Flugpreis noch nicht entrichtet wurde.
  9. Der Beförderer bemüht sich, den Fluggast und das Gepäck in angemessener Zeit zu befördern. Die Zeiten in Flugplänen oder dergleichen können nicht garantiert werden und sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Der Beförderer kann ohne Ankündigung alternative Beförderer oder Flugverkehrsmittel einsetzen und im Notfall Zwischenstopps, welche auf dem Ticket eingetragen sind, ändern oder auslassen. Zeitpläne können sich ohne Vorankündigung ändern. Die Fluggesellschaft übernimmt keine Verantwortung für das Erreichen der Anschlussflüge.
  10. Der Fluggast hat alle gesetzlichen Reiseanforderungen einzuhalten, Einreise-, Ausreise- und andere notwendige Dokumente vorzulegen und zu der von der Fluggesellschaft vorgegebenen Zeit zu erscheinen oder, falls keine Zeit vorgegeben wurde, früh genug, um alle Abflugverfahren zu durchlaufen.
  11. Kein Agent, Bediensteter oder Vertreter ist bevollmächtigt, Bestimmungen dieses Vertrages zu ändern, aufzuheben oder abzuwandeln.



DER BEFÖRDERER BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, DIE BEFÖRDERUNG ZU VERWEIGERN, FALLS DAS TICKET DURCH VERSTOß GEGEN GELTENDES RECHT ODER DIE TARIFE, REGELN UND BESTIMMUNGEN DES BEFÖRDERERS ERLANGT WURDE.


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